Steueranwalt Christoph Hussy

Ihr Steueranwalt als kompetenter Ansprechpartner, wenn es um schwierige Situationen rund um steuerliche Fragen geht.

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Steuerrecht in seiner Komplexität ist selbst für Fachleute nicht in allen Details beherrschbar. Ihr Steueranwalt hat sich spezialisiert auf die Lösung von Problemen mit Finanzamt und Steuerfahndung. Wir sind da, wenn andere nicht mehr weiter wissen.

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Ob als Unternehmer, Privatperson oder Steuerberater –
wir sind für Sie da!

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Neues aus dem Steuerrecht

Aktuelle Neuigkeiten

  • Verbandsklage gegen Vodafone: OLG Hamm ist zuständig

    Der vzbv hat wegen Preiserhöhungen von Festnetz-Verträgen eine sog. Verbandsklage gegen Vodafone erhoben. Da der vzbv neben zwei in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen der Vodafone Gruppe gleichzeitig auch ein in Bayern ansässiges Unternehmen verklagt, wurde zunächst ein Verfahren auf gerichtliche Bestimmung einer einheitlichen Zuständigkeit durchgeführt. Nun hat sich das OLG Hamm für insgesamt örtlich zuständig erklärt.

  • Dating-Plattform – Zweifel an der Vaterschaft

    Ein Kennenlernen über eine Dating-Plattform allein begründet keine schwerwiegenden Zweifel gegen die gesetzliche Vaterschaftsvermutung wegen Verdachts des Mehrverkehrs. So das OLG Frankfurt (Az. 1 UF 75/22).

  • Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind mit dem Elterngrundrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) unvereinbar

    Das BVerfG entschied, dass die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern i. S. von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen (Az. 1 BvR 2017/21).

Gut zu wissen

FAQ

Das Honorar bemisst sich nach dem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Bei bloßer Beratung oder Steuerstrafverteidigung rechne ich nach Zeitaufwand ab. Die Stundensätze liegen je nach Inhalt zwischen 150 Euro und 280 Euro.

Im Zweifel den gesamten bisherigen Schriftverkehr und soweit vorhanden Steuererklärungen, Bescheide und Belege. Bei Unsicherheit einfach nachfragen.

Ich selbst plane immer eineinhalb Stunden pro Gespräch ein. Es dauert selten länger, oft ist es kürzer.

Ich gewinne gerne. Deshalb werde ich ehrlich sagen, wenn die Sache keinen oder nur Aussicht auf wenig Erfolg hat. Oder wenn ich glaube, nicht der richtige Anwalt zu sein.

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Was können wir für Sie tun?

Wissen Sie schon, was Sie sich wünschen? Haben Sie eine spezielle Frage oder besondere Pläne? Dann beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben per E-Mail oder über das Kontaktformular. Alternativ freuen wir uns auch über einen Anruf von Ihnen. Wir beraten Sie schnell, unverbindlich und umfassend!

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